| Mehrwertsteuer gibt es nur bei Rechnung! |
| Weist ein Unfallgeschädigter
seinen Schaden nur mittels Sachverständigengutachten nach, so steht
ihm die Mehrwertsteuer nur dann zu, wenn er die Reparaturdurchführung
oder die Beschaffung eines Ersatzwagens mittels mehrwertsteuerausweisender
Rechnung belegt. Dies gilt auch dann, wenn die Abrechnung auf Totalschadenbasis
erfolgt.
LG Hildesheim – Az: 7 S 187/03 |