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Bei Nachtunfall erst am nächsten Morgen den Geschädigten informieren?Wurde bei einem Nachtunfall
in einem Gewerbegebiet nur eine Grünanlage beschädigt, so ist
es ausreichend, den Geschädigten am nächsten Morgen zu informieren.
In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung nach einer halben Stunde
Wartezeit am Unfallort sofort die Polizei zu informieren.
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