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Bei Nachtunfall erst am nächsten Morgen den Geschädigten informieren?

Wurde bei einem Nachtunfall in einem Gewerbegebiet nur eine Grünanlage beschädigt, so ist es ausreichend, den Geschädigten am nächsten Morgen zu informieren. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung nach einer halben Stunde Wartezeit am Unfallort sofort die Polizei zu informieren.

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