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Abrechnung auf Neuwagenbasis?Bei Unfall des versicherten
Fahrzeugs ist eine Abrechnung auf Neuwagenbasis durchzuführen, sofern
der betroffene Wagen weniger als 1000 km Fahrleistung hat und nicht älter
als einen Monat ist. Voraussetzung ist jedoch, dass nicht ausschließlich
Teile betroffen sind, bei deren spurenloser Auswechselung der frühere
Zustand vollständig wiederhergestellt werden kann. Insbesondere ist
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