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Am Steuer SMS versenden ist verantwortungslos

Da die Benutzung eines Mobiltelefons erhebliche Verantwortungslosigkeit zeigt, kann dieser Umstand bei der Strafbemessung auch herangezogen werden, wenn der Unfall nicht durch das Verwenden des Mobiltelefons herbeigeführt wurde. Vorliegend wurde als Unfallursache der sog. Sekundenschlaf, nicht jedoch 4 unmittelbar vor dem Unfall verschickte SMS gesehen, der dazu führte, daß
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