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Am Steuer SMS versenden ist verantwortungslosDa die Benutzung eines
Mobiltelefons erhebliche Verantwortungslosigkeit zeigt, kann dieser Umstand
bei der Strafbemessung auch herangezogen werden, wenn der Unfall nicht
durch das Verwenden des Mobiltelefons herbeigeführt wurde. Vorliegend
wurde als Unfallursache der sog. Sekundenschlaf, nicht jedoch 4 unmittelbar
vor dem Unfall verschickte SMS gesehen, der dazu führte, daß
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