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Auffahrer haftet nicht immer alleineEs besteht keine zwangsläufige
alleinige Haftung, wenn ein Kraftfahrer auf ein vorausfahrendes Fahrzeug
auffährt. Hat der Vorausfahrende erst kurze Zeit vor dem Auffahrunfall
die Spur gewechselt und bleibt unklar, ob der Nachfolger noch hätte
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