| Auch unrichtiges Gutachten ist vom Unfallgegner zu bezahlen |
| Auch dann, wenn sich das
Gutachten eines Sachverständigen als unbrauchbar erweist, sind die
Kosten für dieses zu ersetzen. Ein anderes gilt allenfalls dann, wenn
der Geschädigte schuldhaft einen ungeeigneten Gutachter ausgesucht
hatte, diesem gegenüber falsche Angaben machte oder mit diesem bewusst
in betrügerischer Absicht zusammengearbeitet hat.
OLG Saarbrücken - Az: 3 U 292/02-34 |