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Auch bei Mietwagen gilt: "Wer auffährt ist schuld"

Gegenüber ihren Kunden können sich Mietwagenfirmen auf die Vermutung berufen, dass bei Auffahrunfällen der Hintermann schuld hat. Bei von Kunden verursachten Auffahrunfällen müssen diese somit grundsätzlich für Schäden am Mietwagen aufkommen, sofern sie nicht ihre Unschuld beweisen können.
OLG Düsseldorf - Az: 10 U 114/01
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