| Auch bei Mietwagen gilt: "Wer auffährt ist schuld" |
| Gegenüber ihren Kunden
können sich Mietwagenfirmen auf die Vermutung berufen, dass bei Auffahrunfällen
der Hintermann schuld hat. Bei von Kunden verursachten Auffahrunfällen
müssen diese somit grundsätzlich für Schäden am Mietwagen
aufkommen, sofern sie nicht ihre Unschuld beweisen können.
OLG Düsseldorf - Az: 10 U 114/01 |