| Autofahrer müssen im Dunkeln auf Sicht fahren |
| Wer in der Dunkelheit nicht
auf Sicht fährt, ist auch dann für einen Unfall haftbar, wenn
sich der Unfallgegner grob verkehrswidrig verhalten hat. Autofahrer dürfen
in der Dunkelheit nur so schnell fahren, dass sie rechtzeitig vor einem
Hindernis anhalten können.
OLG Koblenz 24.2.2003, 12 U 1726/01 |