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Autofahrer müssen im Dunkeln auf Sicht fahren
Wer in der Dunkelheit nicht auf Sicht fährt, ist auch dann für einen Unfall haftbar, wenn sich der Unfallgegner grob verkehrswidrig verhalten hat. Autofahrer dürfen in der Dunkelheit nur so schnell fahren, dass sie rechtzeitig vor einem Hindernis anhalten können.

OLG Koblenz 24.2.2003, 12 U 1726/01