|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |UNFALL|
Schmerzensgeld auch bei Bewusstlosigkeit bis zum Tod?
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht auch dann, wenn das Unfallopfer bis zum Tod bewusstlos bleibt. Es ist nicht Voraussetzung für die Zuerkennung von Schmerzensgeld, daß die Schmerzen vom Opfer empfunden wurden. Ein auszugleichender Schaden besteht gerade in der Zerstörung der Persönlichkeit, die mit der Bewußlosigkeit einhergeht.
Im zu entscheidenden Fall wurde den Eltern des Unfallopfers ein Schmerzensgeld von ca. 5.500 EURO zugesprochen.

OLG Koblenz - Az.: 12 U 566/01