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Anspruch auf hohes Schmerzensgeld

Für bei einem Verkehrsunfall erlittene Verletzungen kommt ein Gesamtschmerzensgeld in der Größenordnung von 500.000 DM regelmäßig nur bei einer schweren Querschnittslähmung vom Hals an abwärts (Tetraplegie) in Betracht.
OLG Hamm, Urt. v. 16.4.2002, Az.: 27 U 198/01
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