| Anspruch auf hohes Schmerzensgeld |
| Für bei einem Verkehrsunfall
erlittene Verletzungen kommt ein Gesamtschmerzensgeld in der Größenordnung
von 500.000 DM regelmäßig nur bei einer schweren Querschnittslähmung
vom Hals an abwärts (Tetraplegie) in Betracht.
OLG Hamm, Urt. v. 16.4.2002, Az.: 27 U 198/01 |