Der Vollbeweis bei einem Wildunfall ist nicht
erforderlich, wenn das Tier an der Unfallstelle nicht aufgefunden werden
kann und der Fahrer alleine unterwegs war, jedoch aufgrund des Vortrags
des Klägers sowie der Sachverständigengutachten das Gericht davon
überzeugt werden kann, dass der Schaden am Fahrzeug durch den Zusammenstoß
mit einem Tier verursacht wurde.