AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Auffahrunfall wegen entlaufendem Pferd - wer haftet?

Sofern das Verhalten eines entlaufenden Pferdes kausal die Schadensentstehung geworden ist, ist der Halter schadensersatzpflichtig.
Daher haftet der Halter, wenn es wegen freilaufender Pferde auf der Fahrbahn zu einem Auffahrunfall kommt, weil der Vordermann eine Vollbremsung durchgeführt hat. Es ist nämlich nicht erforderlich, dass das Verhalten des Tieres alleinige Unfallursache war. Auch ein direkter Kontakt zwischen Pferd und Geschädigtem ist nicht erforderlich. Es genügt, dass das Verhalten des Tieres den Vordermann zu einer Handlung veranlasste, welche sodann zum Eintritt des Schadens führt (hier: Vollbremsung).
LG Erfurt, 7.9.2010 - Az: 10 O 516/09
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Die Welt online und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben