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Wildunfall - Wenn Nachfolgende zu Schaden kommenIm vorliegenden Fall war
ein Autofahrer in einem Waldstück mit einem Reh zusammengetroffen
und ohne sich um das Tier zu kümmern weitergefahren. Ein nachfolgender
Autofahrer fuhr dann über das auf der Straße liegende Reh. Dies
führte zu erheblichen Beschädigungen seines Fahrzeuges. Der nachfolgende
Autofahrer verlangte in der Folge den Ersatz des entstandenen Schadens
von dem Autofahrer, der das Tier überfahren und dann liegen gelassen
hatte.
Hätte festgsetanden, dass das Reh gleich auf der Fahrbahn verendet war, wäre die Sachlage gewesen: der das Tier überfahrende Autofahrer hatte den Schaden überwiegend oder alleine tragen müssen. Hier aber war nicht zu klären, ob das Reh gleich auf der Fahrbahn verendete oder ob es zunächst verletzt am Fahrbahnrand lag und sich dann noch aus eigener Kraft auf die Fahrbahn bewegt hatte. Daher setzte das Gericht eine hälftige Schadensteilung an. |