![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Haarwildunfall - im Zweifel zahlt die Versicherung!Im vorliegenden Fall zweifelte
die in Anspruch genommene Kaskoversicherung an dem von Versicherungsnehmer
angegebenen Wildunfall und beauftragte eine Woche nach dem Vorfall einen
Gutachter. Dieser konnte keinerlei Spuren für einen Wildschaden feststellen,
so dass die Versicherung jegliche Zahlung verweigerte. Der Fahrer konnte
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |