| Ausweichen vor einem Fuchs - nicht immer grob fahrlässig! |
| Ein Kraftfahrer, der mit
seinem Fahrzeug einem die Fahrbahn überquerenden Fuchs ausweicht,
handelt nicht grundsätzlich grob fahrlässig. Es ist eine natürliche
Reaktion, wenn der Fahrer einem plötzlich auftauchenden Hindernis
ausweicht, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Daher kann diese
Reaktion auch dann, wenn sie ggf. nicht sinnvoll oder zweckmäßig
ist, nicht als grob fahrlässig, sondern nur als fahrlässig angesehen
werden.
In der Folge musste sich der Fahrer des verunfallten Mietwagens lediglich im Rahmen der vereinbarten Selbstbeteiligung am Schaden beteiligen. BGH, 11.7.2007 - Az: XII ZR 197/05 |