| Ausweichen bei Wildtier - Versicherung zahlt |
| Rettungskosten, die eine
adäquate Folge eines Ausweichmanövers darstellen und das Ausweichmanöver
aufgrund eines unmittelbar bevorstehenden Zusammenstoßes mit einem
Reh zur Vermeidung dieses Unfalles geboten ist, sind von der Teilkaskoversicherung
zu erstatten, da auch Schäden aufgrund eines Haarwildunfalls zu ersetzen
wären. Dies ist vom Versicherungsnehmer z.B. durch glaubhafte Schilderung
zu beweisen.
AG Coburg, 23.11.2005 - Az: 12 C 706/05 |