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Kaskoschutz bei Wildunfall?Kaskoschutz besteht auch
bei Wildunfällen, sofern die Beschädigung des Fahrzeuges auf
ein Ausweichmanöver zurückzuführen ist, welches zur Vermeidung
einer Kollision mit dem Wild durchgeführt wurde. Dies ist durch glaubhafte
Schilderung des Versicherungsnehmers zu beweisen.
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