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Zu schnell gefahren – kein Geld bei Wildunfall!

Kommt es zum einem Wildunfall, bei dem der Fahrer mit 80 km/h (statt erlaubter 70 k/h) nachts durch ein Waldgebiet fuhr, so haftet der Fahrer alleine für den Schaden, da mit dieser Geschwindigkeit auch ohne Warnschild nicht gefahren werden durfte.
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