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Wildschaden muß bewiesen werdenBehauptet ein Fahrer, daß
ein Unfall auf einer Landstraße bei einem Ausweichmanöver wegen
eines Rehs passierte, so ist dies vom Geschädigten zu beweisen. Vorliegend bestanden erhebliche Bedenken an dieser Behauptung: Bei der Unfallaufnahme mit der Polizei war von einem Reh keine Rede, der Beifahrer konnte den Unfallhergang ebenfalls Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |