| Bremsen für Ente ... |
| Im vorliegenden Fall hatte
eine Autofahrerin aufgrund einer Ente, die sich auf der Straße befand,
so stark gebremst, daß die Autofahrerin einen Auffahrunfall verursachte
weil eine nachfolgende Autofahrerin nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte.
Die Verursacherin muß für 1/4 des Schadens aufkommen.
Die Verursacherin hätte versuchen müssen, die Ente mittels Hupen zu vertreiben. Unter Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs hätte es einer geübten Fahrerin möglich sein müssen, binnen 3-5 Sekunden situationsgerecht zu handeln. Der Unfall hätte von der Fahrerin vermieden werden können. OLG Bayern - Az: 24 U 327/02 |