| Bremsen für Kleintier |
| Bremst der Fahrer für
ein Kleintier und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall, so haftet er
für einen Teil des Schadens. Im vorliegenden Fall hatte eine Kraftfahrerin
aufgrund einer Taube, welche auf der Fahrbahn saß, stark gebremst.
Das nachfolgende Autos fuhr auf. Aufgrund des nach Ansicht der Versicherung
unbegründete Bremsmanöver erstattete diese der Frau lediglich
die Hälfte des Schadens. Das Gericht gab dem Unternehmen recht: Ethische
Motive spielen für die haftungsrechtlichen Folgen keine Rolle: Wer
für Kleintiere bremst, gefährdet unnötigerweise andere Verkehrsteilnehmer.
Hingegen ist bei großen Tieren - z.B. einem Reh oder einem Hund -
ein Bremsmanöver sinnvoll, um sich selbst vor den Folgen eines Aufpralls
zu schützen. Im zu entscheidenden Fall wurde der Autofahrerin eine
Mithaftung von einem Drittel des Gesamtschadens zugesprochen.
Landgericht Bonn 8 S 277/98 |