Für ausländisches Fahrzeug deutsche Kraftfahrzeugsteuer zahlen?
Sofern der Halter eines ausländischen Pkw
seinen Wohnsitz in Deutschland hat und das Auto dem Halter zur Nutzung
zur Verfügung steht, unterliegt das Fahrzeug der Kraftfahrzeugsteuer.
Vorliegend war zudem der regelmäßige Standort des Fahrzeugs
der deutsche Wohnort des Halters. Dies ist kein vorrübergehender Aufenthalt
im Inland nach § 3 Nr. 13 KraftStG - die Steuerbefreiung entfällt,
wenn die Fahrzeuge von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.