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EU-Schadstoffnorm im Kfz-Kaufvertrag ist keine BeschaffenheitsangabeBei der Mitteilung einer
bestimmten EU-Schadstoffnorm im Kfz-Kaufvertrag handelt es sich weder um
eine Beschaffenheitsangabe noch um eine Zweckabrede, aufgrund derer der
Käufer auf eine Einordnung in eine bestimmte Kfz-Steuerklasse vertrauen
darf.
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