| Euro-2 statt Euro-3 - Mangel |
| Es liegt ein Sachmangel
vor, wenn die Verkäuferaussagen im Verkaufsgespräch im Sinne
einer Beschaffenheitsvereinbarung so zu verstehen sind, daß das Fahrzeug
ohne Einschränkung sowohl in Bezug auf die Abgasnorm als auch steuerlich
als Euro-3-Fahrzeug anzusehen ist, das Fahrzeug tatsächlich aber steuerlich
lediglich als Euro-2-Fahrzeug einzustufen ist.
LG Münster, 6.12.2006 - Az: 8 O 320/06 |