| Keine Steuerbegünstigung für Geländewagen |
| Geländewagen mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen unterliegen nicht
mehr generell der erheblich günstigeren Besteuerung als Lkw. Sie sind
grundsätzlich als Pkw zu besteuern, sofern sie nicht nach Bauart und
Einrichtung vorwiegend der Lastenbeförderung dienen.
BFH, 21.8.2006 - Az: VII B 333/05 |