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Keine Steuerbegünstigung für Geländewagen
Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen unterliegen nicht mehr generell der erheblich günstigeren Besteuerung als Lkw. Sie sind grundsätzlich als Pkw zu besteuern, sofern sie nicht nach Bauart und Einrichtung vorwiegend der Lastenbeförderung dienen.

BFH, 21.8.2006 - Az: VII B 333/05