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Kfz-Steuerbefreiung ist pauschal geregelt

Ist gesetzlich eine Kfz-Steuerbefreiung für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen, so ist dies eine pauschale Regelung, die keine Rücksicht auf individuelle Besonderheiten nimmt. Daher verlängert sich die Steuerfreiheit nicht, wenn das Fahrzeug aufgrund eines Saisonkennzeichens zeitweise nicht genutzt wird.
BFH, 13.1.2005 – Az: VII R 12/04
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