| Kfz-Steuerbefreiung ist pauschal geregelt |
| Ist gesetzlich eine Kfz-Steuerbefreiung
für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen, so ist dies eine pauschale
Regelung, die keine Rücksicht auf individuelle Besonderheiten nimmt.
Daher verlängert sich die Steuerfreiheit nicht, wenn das Fahrzeug
aufgrund eines Saisonkennzeichens zeitweise nicht genutzt wird.
BFH, 13.1.2005 – Az: VII R 12/04 |