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Bei mehreren Dienstwagen kann die 1%-Regelung einheitlich angewendet werden

Die Handhabung, bei mehreren Dienstwagen auf alle Fahrzeuge einheitlich die 1%-Regelung anzuwenden – auch dann, wenn einzelne Fahrzeuge nicht privat genutzt werden, ist rechtens. Das Gericht verwies auf die Möglichkeit, die ausschließliche betriebliche Nutzung durch Führung von Fahrtenbüchern nachzuweisen.

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