Bei
mehreren Dienstwagen kann die 1%-Regelung einheitlich angewendet werden
Die Handhabung, bei mehreren
Dienstwagen auf alle Fahrzeuge einheitlich die 1%-Regelung anzuwenden –
auch dann, wenn einzelne Fahrzeuge nicht privat genutzt werden, ist rechtens.
Das Gericht verwies auf die Möglichkeit, die ausschließliche
betriebliche Nutzung durch Führung von Fahrtenbüchern nachzuweisen.