Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 358.961 Anfragen

Autohändler aufgepasst! - Facebook-Äußerung kann Werbung sein

Verkehrsrecht

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Kfz-Händler auf seiner Facebook-Seite einen Beitrag über ein Kfz, das noch nicht auf dem deutschen Markt erhältlich ist, veröffentlicht. Bei der Veröffentlichung handelt es sich um Werbung im wettbewerbsrechtlichen Sinn.

Nach Art 2 lit a der Richtlinie 2006/114/EG fällt unter den Werbebegriff „jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern“. Der Begriff der „Äußerung“ ist weit zu verstehen. Werbung liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen sich die Äußerungen Dritter, wie etwa wissenschaftliche Untersuchungen oder Presseberichte zu Werbezwecken zu eigen macht. Nicht anders ist es zu beurteilen, wenn sich ein Autohändler der Informationen aus einer Presse-Information des Herstellers bedient, und diese Informationen für den Kunden im Ganzen oder zu Teilen der Absatzförderung dienen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.961 Beratungsanfragen

Die Beratung war sehr mitfühlend.

Marianne Harnau, Berlin

Sehr geehrte Frau Klein,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Beratung.

Rolf Hempel, Amt Wachsenburg