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- Urteile
Einsatzfahrt der Freiwilligen Feuerwehr mit Privat-Kfz
Verkehrsrecht
Benutzt ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sein Privat-Kfz, nachdem er (nachweislich) zum Einsatz gerufen wurde, so kann er sich bei einer maßvollen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf
§ 35 I StVO (
Sonderrechte) berufen.
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Kanabey, Rietberg
alles klar und verständlich dargelegt.
danke
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