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Anti-Blitz-Spray ist Kennzeichenmissbrauch

Die Verwendung eines Anti-Blitz-Spray mit reflektierender Wirkung auf dem Kfz-Kennzeichen zur Beeinträchtigung der Erkennbarkeit des Kennzeichens bei Blitzlichtaufnahmen stellt einen Kennzeichenmissbrauch dar und ist als solches strafbar. Eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung liegt aber nicht vor.
BGH, 21.9.1999 - Az: 4 StR 71/99
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