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Anti-Blitz-Spray ist KennzeichenmissbrauchDie Verwendung eines Anti-Blitz-Spray
mit reflektierender Wirkung auf dem Kfz-Kennzeichen zur Beeinträchtigung
der Erkennbarkeit des Kennzeichens bei Blitzlichtaufnahmen stellt einen
Kennzeichenmissbrauch dar und ist als solches strafbar. Eine Strafbarkeit
wegen Urkundenfälschung liegt aber nicht vor.
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