AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Bei älteren Fußgängern besonders wachsam sein!

Bei einem älteren Menschen, der sich zu Fuß am Straßenrand erkennbar Richtung Fußgängerüberweg bewegt, ist seitens heranfahrender Kraftfahrer jederzeit damit zu rechnen, dass der Fußgängerüberweg unvermittelt betreten wird, ohne dass auf das weitere Verkehrsgeschehen geachtet wird. Dennoch gilt auch für ältere Fußgänger, dass diese sich nicht verkehrswidrig verhalten dürfen - es trifft den Fußgänger also ein Mitverschulden, wenn er trotz erkennbarer Gefährdung des fließenden Verkehrs die Fahrbahn betritt, wobei das verkehrswidrige Verhalten des Fußgängers in diesem Fall i.d.R. milder zu beurteilen ist.
LG Saarbrücken, 9.7.2010 - Az: 13 S 50/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben