Abbiegen
von untergeordneten Straße auf abknickende Vorfahrtsstraße
- "rechts vor links" beachten!
Wollen Kraftfahrer aus
zwei unterschiedlichen untergeordneten Straßen an einer Kreuzung
auf eine abknickende Vorfahrtsstraße einfahren, so ist der Grundsatz
"rechts vor links" zu beachten. Dies gilt auch für den Fall, dass
in den beiden untergeordneten Straßen verschiedene, die Wartepflicht
gebietende Verkehrszeichen aufgestellt sind.