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Beschädigungen durch automatische Waschanlage - Nachweispflicht des GeschädigtenEs ist bei Beschädigungen
infolge der Benutzung einer automatischen Waschanlage nicht ohne weiteres
von einer Haftung des Anlagenbetreibers auszugehen. Der Geschädigte
ist in der Nachweispflicht dafür, dass die Beschädigung allein
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