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Fahrzeug zum Ausschlachten überlassen kann Folgen haben!

Wird ein nicht mehr fahrbereites Altfahrzeug zum Ausschlachten an eine Privatperson verschenkt, so kann der Schenkende wegen "umweltgefährdender Abfallbeseitigung" strafrechtlich belangt werden.
OLG Celle, 15.10.2009 - Az: 32 Ss 113/09
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