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Ausfahrt ist keine Rechts-vor-links-Kreuzung!Beim Ausfahren aus einer
Grundstücksausfahrt oder einem Parkplatz muss der Fahrer eine Gefährdung
anderer ausschließen und ist gegenüber dem fließenden
Verkehr wartepflichtig. Bei einer Ausfahrt handelt es sich nicht um eine
Rechts-vor-links-Kreuzung - auch dann nicht, wenn keine Bordsteinkante
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