Eigentumsübertragung
an einem Fahrzeug erfordert keine Übergabe des Kfz-Briefs
Für den Fall, dass
der Verkäufer eines Fahrzeugs, der den Kfz-Brief innehat und der Halter
des Pkw, auf den der Wagen nach dem Kauf zugelassen worden ist, nicht personenidentisch
sind, wird zugunsten des Halters vermutet, dass ihm der Wagen gehört,
wenn dieser sich seit dem Kauf durchgehend seinem Besitz befunden hat.
Die Übergabe des Kfz-Briefs ist für eine wirksame Eigentumsübertragung
nicht erforderlich, da es sich hierbei lediglich um eine verwaltungsrechtliche
Urkunde ohne öffentlichen Glauben handelt, die dokumentiert, auf welche
Person ein Auto bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. Daher muss der
Inhaber des Kfz-Briefs die Eigentumsvermutung, die zugunsten des Besitzers
des Fahrzeugs gilt, widerlegen.