Autogasanlageanlage
- Hinweis auf erforderliche Wartung muss erfolgen!
Hat eine Fachwerkstatt
eine Autogasanlage in ein Fahrzeug eingebaut und es dann unterlassen, den
Halter auf erforderliche Wartungen nach jeweils 10.000 bis 15.000 Kilometern
hinzuweisen, so ist dies eine zum Schadensersatz führende Pflichtverletzung.
Ob die Betreiber der gängigen Autogasanlagen vor dem Einbau einer
solchen Anlage warnen oder nicht, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.