Blutentnahme
vom Polizisten angeordnet - Beweisverwertungsverbot
Das Ergebnis eines Blutentnahme
kann nicht im Strafverfahren verwendet werden, wenn diese nicht wie gesetzlich
gefordert von einem Richter sondern von einem Polizisten angeordnet wurde
bzw. die Einwilligung des Autofahrers unter Druck erzwungen wurde. Das
(rechtswidrig) erworbene Ergebnis darf jedoch von der Straßenverkehrsbehörde
bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen
von Kraftfahrzeugen verwertet werden.