Im vorliegenden Fall begehrte
ein Fahrzeughalter eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung eines
selbstklebenden Kennzeichens, das nicht den einschlägigen Vorschriften
entspricht für einen Mazda. Vom Halter kann jedoch die Entfernung
dieses Kennzeichens verlangt werden, da sich auf der Vorderseite des Fahrzeugs
nicht das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen