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Wie definiert sich "Liegengeblieben"?Kann sich ein Fahrzeug
gleichgültig weshalb aus eigener Kraft nicht mehr fort oder aus dem
Verkehrsbereich wegbewegen, so ist es "liegengeblieben". Dies betrifft
Fälle, in denen sich das Fahrzeug entweder gegen den Willen des Fahrzeugführers
nicht mehr bewegt werden kann oder dieser aus (primär im Fahrzeug
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