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Wie definiert sich "Liegengeblieben"?

Kann sich ein Fahrzeug gleichgültig weshalb aus eigener Kraft nicht mehr fort oder aus dem Verkehrsbereich wegbewegen, so ist es "liegengeblieben". Dies betrifft Fälle, in denen sich das Fahrzeug entweder gegen den Willen des Fahrzeugführers nicht mehr bewegt werden kann oder dieser aus (primär im Fahrzeug
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