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Betanken eines fremden Fahrzeuges mit Bio-Diesel - grob fahrlässig?

Es ist nicht grob fahrlässig, wenn ein fremdes Fahrzeug versehentlich mit Bio-Diesel statt mit Diesel betankt wird. Es ist nicht allgemein bekannt, dass Bio-Diesel nur im Ausnahmefall aufgrund entsprechender Hinweise getankt werden kann. Der Name Bio-Diesel verleitet den Durchschnittsbürger ohne spezielle technische Kenntnisse vielmehr zu der Annahme, es handele sich lediglich um einen ökologisch vorteilhaften Dieselkraftstoff.
LG Osnabrück, 14.12.2007 - Az: 2 O 1793/07
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