| Beschädigung des Autos durch Zapfhahn |
| Löst sich ein Zapfhahn
von der Zapfsäule und beschädigt dieser ein Fahrzeug indem es
gegen selbiges fällt, so ist dies vom Betreiber der Tankstelle zu
vertreten. Es ist unerheblich, ob das Herabfallen dadurch verursacht wurde,
dass der vorherige Benutzer den Zapfhahn nicht ordnungsgemäß
eingehängt hat. Das Risiko des Fehlverhaltens von anderen Nutzern
trägt der Tankstellenbetreiber und nicht der Geschädigte. Die
Durchführung von lediglich zwei Kontrollgängen pro Tag genügt
der Verkehrssicherungspflicht nicht.
AG Ingolstadt, 5.11.2007 - Az: 15 C 2648/06 |