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Auch nicht aktive Fahrlehrer müssen sich fortbildenAuch dann, wenn ein Fahrlehrer
derzeitig keine Fahrschüler ausbildet, ist er verpflichtet, an dem
alle vier Jahre vorgeschriebenen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Andernfalls
kann dem Fahrlehrer die Fahrlehrererlaubnis entzogen werden.
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