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Auch nicht aktive Fahrlehrer müssen sich fortbilden

Auch dann, wenn ein Fahrlehrer derzeitig keine Fahrschüler ausbildet, ist er verpflichtet, an dem alle vier Jahre vorgeschriebenen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Andernfalls kann dem Fahrlehrer die Fahrlehrererlaubnis entzogen werden. 

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