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Autoradio-Code fehlt - trotzdem Rundfunkgebührenpflicht

Auch dann, wenn der Autoradio-Code nicht (mehr) bekannt ist und auch beim Hersteller nicht mehr in Erfahrung zu bringen ist, wird ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten. Somit besteht auch eine Gebührenpflicht, sofern es sich bei dem Aufwand um den Radiocode wieder in Erfahrung zu bringen nicht um einen "besonderen
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