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Autoradio-Code fehlt - trotzdem RundfunkgebührenpflichtAuch dann, wenn der Autoradio-Code
nicht (mehr) bekannt ist und auch beim Hersteller nicht mehr in Erfahrung
zu bringen ist, wird ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten.
Somit besteht auch eine Gebührenpflicht, sofern es sich bei dem Aufwand
um den Radiocode wieder in Erfahrung zu bringen nicht um einen "besonderen
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