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Abbiegen in Grundstück erfordert erhöhte Sorgfalt!Will ein Verkehrsteilnehmer
in ein Grundstück abbiegen, so muß er ganz besondere Sorge walten
lassen. Im Kollisionsfall haftet bei diesem Manöver der Abbiegende
regelmäßig alleine, sofern er dem Unfallgegner keinen Fahrfehler
nachweisen kann.
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