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Gefährliche Zapfpistole - wer haftet?Im vorliegenden Fall wurde
ein Fahrzeug beim Wegfahren von einer Tankstelle durch eine Zapfpistole
beschädigt, die aufgrund eines technischen Defekts aus der Halterung
herausgefallen war. Der Betreiber mußte für den Schaden haften,
da die Nichtschädigungspflicht nicht mit Begleichen der Rechnung,
sondern erst mit Verlassen des Geländes endet.
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