| Inspektion versäumt - trotzdem Schadensersatz bei Fahrzeugmangel? |
| Auch dann, wenn Inspektionen
versäumt wurden, führt dies nicht ohne weiteres zum Verlust von
Schadensersatzansprüchen bei einem technischen Fahrzeugmangel. Dies
wäre lediglich dann der Fall, wenn dem Händler der Nachweis gelingt,
daß der Fehler bei regelmäßiger Wartung nicht aufgetreten
wäre. Konnte wie vorliegend festgestellt werden, daß das Verhalten
des Autofahrers den technischen Defekt nicht begünstigt hat, so bleibt
der Anspruch bestehen. Da im zu entscheidenden Fall eine Nachbesserung
vom Händler endgültig abgelehnt wurde, konnte der Autofahrer
den Wagen gegen Erstattung seiner Nutzungsvorteile zurückgeben.
OLG Koblenz, 8.3.2007 - Az: 5 U 1518/06 |