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Inspektion versäumt - trotzdem Schadensersatz bei Fahrzeugmangel?
Auch dann, wenn Inspektionen versäumt wurden, führt dies nicht ohne weiteres zum Verlust von Schadensersatzansprüchen bei einem technischen Fahrzeugmangel. Dies wäre lediglich dann der Fall, wenn dem Händler der Nachweis gelingt, daß der Fehler bei regelmäßiger Wartung nicht aufgetreten wäre. Konnte wie vorliegend festgestellt werden, daß das Verhalten des Autofahrers den technischen Defekt nicht begünstigt hat, so bleibt der Anspruch bestehen. Da im zu entscheidenden Fall eine Nachbesserung vom Händler endgültig abgelehnt wurde, konnte der Autofahrer den Wagen gegen Erstattung seiner Nutzungsvorteile zurückgeben.

OLG Koblenz, 8.3.2007 - Az: 5 U 1518/06