| Aus unbedeutendem Nebenweg muß sich auch ein Vorfahrtsberechtigter in die Durchgangsstraße hineintasten! |
| Fährt ein vorfahrtsberechtigter
Motorradfahrer aus einem unbedeutenden Nebenweg auf eine Durchgangsstraße,
so muß er sich wie ein Wartepflichtiger in diese hineintasten. Tut
er dies nicht und kommt es in der Folge zu einer Kollision mit einem Fahrzeug,
so ist der Motorradfahrer am Unfall über die reine Betriebsgefahr
hinaus mitschuldig.
OLG Rostock, 2.2.2007 - Az: 3 W 144/05 |