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Aus unbedeutendem Nebenweg muß sich auch ein Vorfahrtsberechtigter in die Durchgangsstraße hineintasten!
Fährt ein vorfahrtsberechtigter Motorradfahrer aus einem unbedeutenden Nebenweg auf eine Durchgangsstraße, so muß er sich wie ein Wartepflichtiger in diese hineintasten. Tut er dies nicht und kommt es in der Folge zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, so ist der Motorradfahrer am Unfall über die reine Betriebsgefahr hinaus mitschuldig.

OLG Rostock, 2.2.2007 - Az: 3 W 144/05