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Vorfahrtsrecht und Sonderrechte eines EinsatzfahrzeugsEin Fahren ohne Rücksicht
auf die sonstigen Verkehrsteilnehmer ist auch einem Fahrer eines Einsatzfahrzeuges
nicht gestattet. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind auch
bei einer Sonderrechtsfahrt gebührend zu berücksichtigen. Daher
bleibt die Regelung der Vorfahrt an einer Kreuzung von der Inanspruchnahme
von Sonderrechten unberührt. Dem Einsatzfahrzeug ist von den sonstigen
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