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Vorfahrtsrecht und Sonderrechte eines Einsatzfahrzeugs

Ein Fahren ohne Rücksicht auf die sonstigen Verkehrsteilnehmer ist auch einem Fahrer eines Einsatzfahrzeuges nicht gestattet. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind auch bei einer Sonderrechtsfahrt gebührend zu berücksichtigen. Daher bleibt die Regelung der Vorfahrt an einer Kreuzung von der Inanspruchnahme von Sonderrechten unberührt. Dem Einsatzfahrzeug ist von den sonstigen
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