| Beim Tanken keine erhöhte Sorgfaltspflicht |
| Ein Pkw-Fahrer, der auf
dem Geländer einer Tankstelle an einer Tanksäule rückwärts
fährt, trifft gegenüber einem hinter ihm stehenden Fahrzeug die
allgemeine Rücksichtnamepflicht. Eine erhöhte Sorgfaltspflicht
besteht indes nicht.
OLG Dresden, 11.12.2006 - Az: Ss (OWi) 650/06 |