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Beim Tanken keine erhöhte Sorgfaltspflicht
Ein Pkw-Fahrer, der auf dem Geländer einer Tankstelle an einer Tanksäule rückwärts fährt, trifft gegenüber einem hinter ihm stehenden Fahrzeug die allgemeine Rücksichtnamepflicht. Eine erhöhte Sorgfaltspflicht besteht indes nicht.

OLG Dresden, 11.12.2006 - Az: Ss (OWi) 650/06