![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Beim Tanken keine erhöhte SorgfaltspflichtEin Pkw-Fahrer, der auf
dem Geländer einer Tankstelle an einer Tanksäule rückwärts
fährt, trifft gegenüber einem hinter ihm stehenden Fahrzeug die
allgemeine Rücksichtnamepflicht. Eine erhöhte Sorgfaltspflicht
besteht indes nicht.
|